Meldeverfahren Preismeldung Fleisch
Die Verordnung über die Preismeldung bei Schlachtkörpern und deren Kennzeichnung (1. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung - 1. FlGDV) sieht eine Preismeldepflicht vor.
Mit dem Meldeverfahren Preismeldung Fleisch besteht die Möglichkeit, die Schlachtpreise und –mengen online zu melden. Für die Datenerfassung steht eine Schnittstelle bereit, die Sie über die Schaltfläche Anmeldung erreichen.
Ihre Ansprechpartner in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung beantworten gerne Ihre Fragen. Sie erreichen uns per E-Mail über agrar@ble.de.